ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für unsere Lieferungen und Dienstleistungen gelten die Bestimmungen laut unserer aktuellen AGB. Die aktuelle AGB können Sie hier entnehmen.
– ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
E.E.H. ug (Haftungsbeschränkt )
Oberstr. 3
D- 47829 Krefeld

§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
§ 2 Angebot und Abschluss von Verträgen
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Kundenbestellungen führen erst zum Vertragsabschluss, wenn wir die Bestellungen schriftlich bestätigen oder die Lieferung oder Leistung ausführen.
2. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Preise
1. Die Preise gelten ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Den Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.
§ 4 Lieferung
1. Von uns genannte Liefer- und Leistungsfristen sind ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung Circa-Fristen. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, mit unserer Lieferung oder Leistung in Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzt und diese Nachfrist fruchtlos abläuft; die Nachfrist muss mindestens vier Wochen betragen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzug und Nichterfüllung gilt §7 dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
1. Wir versenden auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl von Versandart und Versandweg liegt bei uns. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, gelieferte Ware im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
2. Das Risiko trägt der Kunde sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unseren Betrieb verlassen hat.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Für fehlerhafte Lieferungen oder Leistungen leisten wir innerhalb der gesetzlichen Fristen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
2. Schlägt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Annullierung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Für Schadenersatz gilt § 7 dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen oder Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung oder Leistung, verborgene Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
3. Die Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, wenn er der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß Abs.2 nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 7 Haftung
1. Unsere Schadensersatzpflicht gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) besteht in voller Höhe nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Nichtvorliegen einer zugesicherten Eigenschaft, jedoch begrenzt auf solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die Kardinalpflicht beziehungsweise die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
2. Unsere gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist unsere Haftung, soweit wir nach den vorstehenden Bedingungen zum Schadensersatz verpflichtet sind, der Höhe nach auf die Leistungen unserer Betrieb’s shaftpfIicht Versicherung beschränkt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der übrigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Für den Fall, dass unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung erlischt, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilsmäßig nach dem Rechnungswert der Vorbehaltsware auf uns übergeht und vom Kunden unentgeltlich für uns verwahrt wird.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auch von Dritten auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder an uns zur Sicherheit gemäß Abs. 3 abgegebene Forderungen einzuziehen; der Kunde wird uns zu diesem Zweck alle notwendigen Informationen geben und tritt uns bereits jetzt seine Herausgabeansprüche gegen den Dritten ab. In der Rücknahme und in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Voll bezahlte Lieferungen geben wir nach unserer Wahl frei, soweit die durch den Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherungen die für uns zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen für Kundendienstleistungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Unsere Rechnungen für Warenlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
3. Gerät der Kunde in Verzug, so dürfen wir ihm Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung stellen, außer der Kunde kann einen wesentlichen niedrigeren, wir können einen höheren Verzugsschaden beweisen.
4. Der Kunde darf gegen uns gerichtete Forderungen nicht abtreten.
5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 1O SchIussbestimmung
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen zu unseren Kunden entstehenden Streitigkeiten ist Krefeld, soweit der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Krefeld 13-04-2021

E.E.H. ug (haftungsbeschränkt)
Oberstr. 3
D-47829 Krefeld
Telefon: +492151/9644067
E-Mail: korrespondenz@evakuierungsstuhl.de oder info@rettungsexperte.de
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Umsatz St Id. DE337165716
Geschäftsführer: M.M. Hoonhorst